Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 C 15.2201 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zur privaten Haltung von vier Hunden
- rewis.io
Untersagung privater Hundehaltung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe; Untersagung privater Hundehaltung; Ermessensausübung
- rechtsportal.de
Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.d. Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zur privaten Haltung von vier Hunden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 01.09.2015 - AN 3 K 15.854
- VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 C 15.2201
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für …
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 C 15.2201
Im Rahmen der Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dürfen die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert werden und die Anforderungen nicht überspannt werden (BVerfG, B. v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 02.08.2010 - 9 C 10.343
Beschwerde gegen Ablehnung der Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 C 15.2201
Dies genügt für die Annahme einer hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BayVGH, B. v. 2.8.2010 - 9 C 10.343 - juris Rn. 5), um sicherzustellen, dass den Klägern ein weitgehend gleicher Zugang zu Gericht ermöglicht wird.
- VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324
Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage
Hinreichend ist die Erfolgsaussicht dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8;… B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 C 16.2602
Tierschutzrechtliche Anordnungen für Rinder- und Pferdehaltung
Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 06.11.2017 - 9 C 17.328
Vorrangige Beurteilungskompetenz beamteter Tierärzte
Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96
Amtshandlung
Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B. v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 03.05.2016 - 9 C 15.2549
Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe
Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (BayVGH, B. v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8). - VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161
Hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.d. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO
Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8). - VG Würzburg, 14.07.2021 - W 5 K 21.709
Antrag auf Prozesskostenhilfe, isolierte Zwangsgeldandrohung
Hinreichend ist die Erfolgsaussicht dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris; B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris m.w.N.).